Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen

1. Geltungsbereich

Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit Übersetzerin Anne Plagemann, Hauptstr. 72, 04416 Markkleeberg (im Folgenden „Übersetzerin“ genannt) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers bzw. der Vertragspartner finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Übersetzerin.

2. Vertragsschluss / Kündigungsrecht des Bestellers

Bei Übersetzungen kommt durch Angebot und Annahme ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande. Der Besteller kann, bis zur Vollendung des Werkes, den Vertrag jederzeit, allerdings ausschließlich aus wichtigem Grund, kündigen.

3. Umfang der Übersetzungsleistung / Lieferfristen

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig angefertigt. Der Übersetzerin sind angemessene Lieferfristen einzuräumen.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Bestellers

Der Besteller hat die Übersetzerin rechtzeitig und unaufgefordert über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten. Solche sind z.B. Zielgruppe, Verwendungszweck, Zielland, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife und äußere Form der Übersetzung.

Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Besteller der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags unaufgefordert zur Verfügung. Solche Informationen sind u.a. besondere Terminologie des Bestellers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen und interne Begriffe sowie ggf. frühere Versionen des zu übersetzenden Textes. Bei besonders anspruchsvollen Texten ist die Übersetzerin unabhängig von den o.a. Pflichten vom Besteller ausführlich einzuweisen.

Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zulasten der Übersetzerin.

Der Besteller übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.

5. Garantie / Gewährleistung

Die Übersetzerin übernimmt keine Garantie. Mängelansprüche gemäß § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Verträgen mit Unternehmern, abweichend von § 634a I Nr. 3 BGB, innerhalb eines Jahres.

6. Haftung

Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, welche durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versand oder durch Computerviren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch geeignete Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht des Übersetzers auf 5.000,00 Euro begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.

7. Verschwiegenheitserklärung

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen und Handlungen zu bewahren, die ihr in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu Kenntnis gelangen, solange diese nicht gegen geltendes (Straf-)Recht verstoßen.

8. Erfüllungsgehilfen

Die Übersetzerin ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte ihrer Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Die Erklärung aus Nr. 3 und Nr. 7 dieser AGB gelten sinngemäß.

9. Vergütung

Die Rechnungen der Übersetzerin sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Tag nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten und Aufwendungen (z.B. Bankgebühren, etc.).

Ab einem Auftragswert von über 650,00 Euro wird automatisch mit Vertragsschluss ein Vorschuss in Höhe von 20 % des zu erwartenden Gesamtbetrages fällig und sofort zahlbar. Ist der Gesamtwert des Auftrages nicht von Anfang an absehbar, schätzt die Übersetzerin den Wert unverbindlich und binnen 48 Stunden. Nr. 4 Abs. 3 dieser AGB gilt entsprechend.

Alle Preise verstehen sich netto und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Die Geschäftsräume der Übersetzerin befinden sich unter folgender Adresse: Anne Plagemann, Hauptstr. 72, 04416 Markkleeberg.

Haustürgeschäfte i.S.d. § 312 BGB führt die Übersetzerin grundsätzlich nicht durch. Sollte hiervon abgewichen werden, werden Sie grundsätzlich gesondert gemäß den gesetzlichen Bestimmungen belehrt.

Gemäß § 312d BGB steht Ihnen kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (vgl. § 312b BGB) zu. Die zu erbringende Übersetzung ist ein nach Kundenspezifikation angefertigtes Werk, welches eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten ist und sich nicht anderweitig absetzen lässt.

11. Urheberrecht

Die Übersetzung des Bestellers ist eine Bearbeitung i.S.d. § 3 UrhG. Die Übersetzerin hält sich ausdrücklich das Urheberrecht vor. Die Übersetzerin erteilt dem Besteller lediglich das Nutzungsrecht für den bei Vertragsschluss vereinbarten Verwendungszweck. Jegliche anderweitige, nicht vorher vereinbarte Nutzung, Veränderung oder Kennzeichnung erfüllt den Straftatbestand der §§ 106 – 108a UrhG und wird von der Übersetzerin verfolgt.

12. Allgemeine Bestimmungen

Vertragssprache ist Deutsch. Für alle Lieferungen und Zahlungen ist Markkleeberg Erfüllungsort. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leipzig.

Stand September 2011

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